Unfallbergung

Der Ablauf einer Unfallbergung

Immer, wenn es einen Unfall gegeben hat, wird ein ganz bestimmter Ablauf in Gang gesetzt: die sogenannte Unfallbergung. Diese Unfallbergung betrifft nicht nur die Autos, die am Unfall beteiligt sind, sondern auch mögliche Verletzte, die geborgen werden müssen. An der Unfallbergung sind unter anderem die Polizei, Rettungssanitäter und auch Notärzte und die Feuerwehr beteiligt. Je nach Schwere des Unfalls und der Zahl der beteiligten Autos ist dazu noch die örtliche Feuerwehr mit schwerem Gerät vor Ort. Sie muss eventuell die Türen öffnen, um Unfallopfer aus dem Auto zu befreien, oder Brände löschen, wenn Öl oder Benzin Feuer gefangen haben.

Die Rettungskräfte arbeiten Hand in Hand

Während die Feuerwehr die Unfallteilnehmer aus ihren Autos befreien muss, kümmern sich die Sanitäter und Notärzte um die Verletzten. Die Palette der Verletzungen nach Autounfällen ist breit gefächert, sie reicht von kleinen Läsionen und Blessuren bis hin zu schweren, oftmals lebensbedrohlichen Polytraumata. Um die Verletzten so gut wie möglich vor Ort zu versorgen und sie anschließend abzutransportieren, ist es notwendig, dass die Helfer Hand in Hand arbeiten. Auch Laienhelfer, die sich auf Erste-Hilfe-Maßnahmen verstehen, können bei der Erstversorgung helfen, vor allem, wenn die Rettungskräfte noch nicht vor Ort sind.

Je nachdem, wie schwer die Unfallbeteiligten verletzt sind, kann es sein, dass die Retter vor Ort reanimieren müssen. Handelt es sich um sehr schwere Verletzungen, dann wird bei der Unfallbergung Heilbronn auch ein Hubschrauber angefordert, der die Verletzten in eine Spezialklinik fliegt.

Die Arbeit der Polizei

Der dritte professionelle Helfer bei einer Unfallbergung ist immer die Polizei. Sie wird in der Regel zuerst verständigt und muss sich um eine Reihe von Aufgaben kümmern. So sichert die Polizei die Unfallstelle ab und sorgt dafür, dass die sogenannten Gaffer weder Fotos noch Videos mit dem Smartphone machen. Die Polizei hat zudem noch die wichtige Aufgabe, den Unfall so exakt wie möglich zu rekonstruieren. Natürlich muss die Unfallstelle so schnell es geht wieder für den Verkehr frei gemacht werden, falls jedoch viele Autos oder sogar ein LKW an einem Crash beteiligt waren, dann dauert die Unfallbergung ihre Zeit. Die Polizei sorgt dafür, dass es Umleitungen gibt, damit die anderen Verkehrsteilnehmer nicht endlos im Stau stehen. Gibt es viele Verletzte, dann sperrt die Polizei alles so lange ab, bis die Unfallopfer geborgen sind.

Die Zeugen befragen

Eine weitere wichtige Aufgabe der Polizei am Unfallort ist, die Zeugen zu befragen. Wer hat den Unfall gesehen und kann schildern, was genau geschehen ist? Die Polizisten sind dankbar für jeden Hinweis, den sie zum Unfallgeschehen bekommen. Zur Unfallbergung gehört es auch, die Unfallstelle zu vermessen, um festzustellen, wie lang der Bremsweg war. So etwas kann später, wenn es um die Klärung der Schuldfrage geht, eine sehr wichtige Rolle spielen. Je mehr Zeugenaussagen die Polizei bekommt, umso einfacher wird es, den Unfall nachvollziehen zu können. Sind die Verletzten auf dem Weg ins Krankenhaus, dann beginnt die eigentliche Aufgabe von Polizei und Feuerwehr bei der Unfallbergung.

Die Unfallautos müssen weg

Um die Straße so schnell wie eben möglich wieder frei zu bekommen, müssen die Autos, die in den Unfall verwickelt waren, abtransportiert werden. Welche Geräte dabei eingesetzt werden, kommt immer darauf an, wie stark die einzelnen Wagen bei dem Unfall beschädigt wurden. Alle Autos, die nicht so schwer beschädigt sind, versucht die Feuerwehr, an den Fahrbahnrand zu schieben. Ist aber nur noch der berühmte Haufen Blech übrig geblieben, dann wird die Unfallbergung schon deutlich komplizierter. In dem Fall wird ein Abschleppdienst gerufen, der eventuell einen Kran mitbringen muss, um ein besonders schwer beschädigtes Fahrzeug von der Straße zu heben.

Meist handelt es sich dabei um Fahrzeuge, die nur noch zum Verschrotten geeignet sind. Kompliziert wird es auf jeden Fall, wenn ein Lkw bei einem Unfall einen Teil seiner Ladung verloren hat. Je nachdem, um was es sich dabei handelt, kann diese Unfallbergung mehrere Stunden dauern. Verunglückt ein Lkw, der Gefahrgut geladen hat, dann müssen unter Umständen Spezialisten der Feuerwehr oder des Umweltamtes an der Unfallbergung beteiligt werden.

Was passiert mit den Unfallautos?

Der Abschleppdienst bringt die Autos auf das Gelände des Unternehmens, und zwar alle, die nicht mehr zu retten sind sowie die Autos, die noch repariert werden können. Die Polizei arbeitet in der Regel mit einem bestimmten Abschleppdienst zusammen, der nach einem Unfall für die Bergung der Unfallwagen zuständig ist. Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, muss sich zunächst die Frage stellen, ob sein Auto überhaupt noch fahrtüchtig und vor allem verkehrssicher ist. Wenn beide Dinge nicht zutreffen, wird der Wagen abgeschleppt. Hier stellt sich natürlich die Frage: Wer kommt für die Kosten des Abschleppens auf und wann darf der Wagen abgeschleppt werden? Die dritte Frage lautet: Wohin kommt das Auto eigentlich?

Wenn die Abschleppkosten bedingt durch den Unfall erforderlich sind, muss sie derjenige übernehmen, der Schuld am Unfall ist. Bei der Unfallbergung gilt stets die Regel: Die Straße nach dem Unfall so schnell wie möglich zu räumen, um Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu minimieren. Daher zögert die Polizei auch nicht lange und lässt den Abschleppdienst kommen.

Schrottplatz oder Werkstatt?

Noch vor Ort entscheiden die Polizei und der Abschleppdienst, wo die Autos landen, die am Unfall beteiligt waren. Bei einem Totalschaden wird das Auto trotzdem auf das Gelände des Abschleppdienstes gebracht und dort später von einem Sachverständigen begutachtet. Ist das Fahrzeug nicht mehr zu retten, dann landet es auf dem Schrottplatz. Kann das Auto jedoch noch repariert werden, dann wird es zu einer Werkstatt geschleppt. Die Werkstatt muss dabei nicht in unmittelbarer Nähe des Unfallorts sein, der Besitzer des Wagens kann ihn auch in eine Werkstatt seines Vertrauens schleppen lassen. Für diese Abschleppkosten muss ebenfalls der Verursacher des Unfalls aufkommen.

Sollte die Distanz zwischen dem Unfallort und der vom Autobesitzer gewünschten Werkstatt hingegen zu weit sein, dann kann der Haftpflichtversicherer ein sogenanntes Kürzungspotenzial verlangen. In dem Fall hat der Geschädigte des Unfalls seine Schadensminderungspflicht verletzt und Kosten verursacht, die unnötig hoch sind. Nach Meinung der Versicherung hätte es vollkommen ausgereicht, den beschädigten Wagen in eine Werkstatt zu bringen, die näher am Unfallort ist. Allerdings kann sich der Geschädigte wehren, denn er kann nicht gezwungen werden, in eine ihm fremde Werkstatt zu fahren.