Abschleppdienst

Der Abschleppdienst und seine vielfältigen Aufgaben

Auf den Straßen in Deutschland sind jeden Tag die unterschiedlichsten Fahrzeuge unterwegs. Die überwiegende Zahl dieser Autos sind private Pkws, in denen Menschen sitzen, die zur Arbeit oder zur Universität, zum Einkaufen oder zur Schule fahren. Bei diesem stetig größer werdenden Verkehrsaufkommen ist es nicht weiter verwunderlich, dass es oft zu Unfällen, Pannen und nicht zuletzt zu falsch geparkten Autos kommt, die den fließenden Verkehr behindern.

In diesen Fällen ist ein Abschleppdienst gefragt, der die Straße schnell wieder freimacht und das defekte Auto in eine Werkstatt bringt oder den falsch geparkten Wagen zum Polizeibekannten Platz schleppt. Viele, die noch nie mit einem Abschleppdienst zu tun hatten, fragen sich: Was macht dieser Dienstleister eigentlich genau? Wie arbeitet ein Abschleppdienst und wie teuer ist das Abschleppen?

Was genau macht eigentlich ein Abschleppdienst?

Es spielt keine große Rolle, ob es sich um einen Abschleppdienst Heilbronn oder ein Unternehmen dieser Art in München, Berlin oder Köln handelt, die Arbeit eines Abschleppdienstes ist im Grunde immer gleich. Die Gründe, warum die Männer mit dem Abschleppwagen ausrücken müssen, sind immer wieder unterschiedlich, die Tätigkeit, also das Abschleppen, funktioniert jedoch stets nach dem gleichen Schema. Ein Abschleppwagen ist im Grunde ein Einsatzfahrzeug von einem Abschleppdienst, so wie ein Leiterwagen von der Feuerwehr. Mit diesem Wagen und dem zahlreichen Zubehör schleppen die Mitarbeiter die Fahrzeuge ab. Die schweren Fahrzeuge werden dabei mit einem Abschleppkran auf den Abschleppwagen gehoben, danach gesichert und schließlich abtransportiert. Bei den Fahrzeugen, die abgeschleppt werden, handelt es sich um Autos, die eine Panne hatten und liegengeblieben sind, um Unfallwagen oder um Falschparker.

Parksünder werden abgeschleppt

Viele, die mit dem Auto in der Innenstadt unterwegs sind, haben sich schon über die Verkehrsteilnehmer geärgert, die in den belebten Einkaufsstraßen einfach in der sogenannten zweiten Reihe oder auf einem ausgewiesenen Radweg parken. So etwas muss sich keiner gefallen lassen und hier ist es eine gute Idee, den Abschleppdienst anzurufen. Dieser schleppt oftmals noch in Gegenwart der Polizei den Wagen ab und das meist zügig und beschädigungsfrei. Die Kosten für dieses Abschleppen muss der Parksünder übrigens aus eigener Tasche bezahlen. Derjenige, der den Abschleppdienst gerufen hat, muss sich keine Sorgen um die Kosten machen.

In den meisten Fällen ruft der Abschleppdienst die Polizei dazu, damit der Fahrer des abgeschleppten Autos auch weiß, wo er seinen Wagen wieder abholen kann. Einen Abschleppservice zu rufen, ist ebenfalls richtig, wenn ein Wagen die eigene Einfahrt blockiert. Neben dem Abschleppdienst sollte außerdem noch die Polizei benachrichtigt werden, vor allem, wenn auf einem Schild darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein privates Grundstück handelt und dass alle Fahrzeuge, die dort parken, kostenpflichtig abgeschleppt werden. Derjenige, der in der Einfahrt geparkt hat, muss auch hier die Kosten übernehmen.

Ist es möglich, das eigene Auto selbst abzuschleppen?

Falls das Auto aufgrund eines technischen Defekts liegengeblieben ist oder einfach mitten auf der Straße nicht mehr anspringen will, dann ist nicht zwingend ein Abschleppservice notwendig, schließlich kann das Fahrzeug auch von einem anderen Wagen abgeschleppt werden. Wichtig ist dabei nur, dass die beiden Autos sicher miteinander verbunden sind. Das ist bei einem Abschleppseil oder bei einer Abschleppstange der Fall, die fachgerecht angebracht und durch ein rotes Tuch gekennzeichnet sein müssen. Ebenso wichtig ist, dass während der kompletten Prozedur des Abschleppens dauerhaft die Warnblickanlage eingeschaltet sein muss.

Wenn ein Pkw einen anderen abschleppt, reicht ein Führerschein der Klasse B aus, schleppt hingegen ein Lkw einen Pkw ab, dann muss der Fahrer entweder einen Führerschein der Klasse C oder CE nachweisen können. Handelt es sich jedoch nur um ein Schleppen, wenn zum Beispiel ein Auto von einem Schleppfahrzeug aus einem Graben gezogen wird, dann sieht das Ganze wieder anders aus. Wer hier helfen möchte, muss zusätzlich zu seinem „normalen“ Führerschein noch einen Führerschein haben, der ihn zum Fahren eines Schleppfahrzeuges berechtigt.

Wie viel kostet ein Abschleppdienst?

Jeder, der mit seinem Wagen schon einmal liegengeblieben ist oder einen Unfall hatte, bei dem das Auto nicht mehr fahrtüchtig war, hat sich sehr wahrscheinlich gefragt, wie viel ein Abschleppservice kostet. Privates Abschleppen durch Freunde und Bekannte ist natürlich nicht mit Kosten verbunden. Wird das Auto aber von einem Abschleppwagen und von Fachpersonal abgeschleppt, dann kommen auf den Autohalter Kosten zu. Das beginnt bei den Kosten für die Anfahrt, danach wird die Zeit berechnet, in der die Mitarbeiter des Abschleppdienstes den liegengebliebenen Wagen auf ihr Schleppfahrzeug hieven. Sogar die sogenannte Verwahrdauer wird in Rechnung gestellt, also die Zeit, in der das Auto auf dem Gelände des Abschleppdienstes steht. Unter Umständen kommen noch Sonderzuschläge dazu, was immer der Fall ist, wenn ein Auto in der Nacht, an einem Sonntag oder einem Feiertag abgeschleppt werden muss.

Wer seinen Wagen falsch parkt oder ihn einfach vor der Einfahrt einer Feuerwehrwache abstellt, muss neben den Gebühren für das Abschleppen noch mit einem kräftigen Bußgeld rechnen. Allerdings gibt es eine Ausnahme, und zwar, wenn das falsch geparkte Auto noch rechtzeitig weggefahren wird. Ist dies der Fall, dann muss der Fahrer des Wagens nur die Kosten für die Anfahrt des Abschleppdienstes bezahlen, die in der Regel zwischen 40,- und maximal 135,- Euro liegen, die Verwaltungskosten entfallen in diesem Fall.

Wer zahlt, wenn das Auto defekt ist?

Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers, mitten auf einer belebten Kreuzung in der Innenstadt mit dem Auto liegenzubleiben. Meist finden sich neben den vielen wütend hupenden Autos freundliche Autofahrer, die dabei helfen, den Wagen an den Rand der Fahrbahn zu schieben. Will das Auto einfach nicht mehr anspringen, dann muss der Abschleppservice gerufen werden, um den Wagen in die nächste Werkstatt zu schleppen. In diesen Fällen muss der Autofahrer meistens die kompletten Kosten für den Service des Abschleppens bezahlen, es sei denn, er ist Mitglied in einem Automobilclub, wie zum Beispiel dem ADAC. Oftmals kommt der jeweilige Automobilclub dann zumindest für einen Teil der anfallenden Kosten auf. Das ist selbst dann der Fall, wenn es ein Unfall ist, den das Mitglied des Clubs selbst verschuldet hat.

Handelt es sich hingegen um einen Unfall mit Fremdverschulden, dann wird entweder der Verursacher des Unfalls oder dessen Versicherung zur Kasse gebeten.