Falschparker abschleppen lassen

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Falschparker und was Autofahrer dagegen tun können

Es gibt wohl kaum einen Autofahrer, der sich noch nie über einen Falschparker aufgeregt oder ihn sogar angezeigt hat. Vor allem in den großen Städten gehört das Falschparken zum Alltag und selbst vor der Einfahrt der Feuerwache wird geparkt. Parken in der sogenannten zweiten Reihe gehört in den Innenstädten zum guten Ton. Ob Lieferwagen keinen Platz mehr zum Parken finden, wenn sie Waren anliefern müssen, interessiert die Falschparker dabei nicht. Das Falschparken auf privaten Stellplätzen ist ebenfalls keine Seltenheit mehr und Schilder, die davor warnen, auf einem Privatgrundstück zu parken, werden konsequent ignoriert.

Wer ist eigentlich für die Falschparker zuständig und welche Strafen erwarten diejenigen, die ihren Wagen unberechtigt abgestellt haben? Was ist der Unterschied zwischen parken und halten und darf die Polizei einen Falschparker so einfach abschleppen?

Wer kann Falschparker melden?

Wird ein Auto unberechtigt abgestellt, dann ist entweder die Polizei oder das Ordnungsamt für den Falschparker zuständig. Steht der Wagen auf einem privaten Parkplatz, dann sollte derjenige, dem der Parkplatz gehört, die Polizei anrufen, die wie das Ordnungsamt auch, einen Strafzettel ausstellt und den Halter des Wagens ermittelt. Ist dieser allerdings nicht auffindbar, dann haben sowohl das Ordnungsamt als auch die Polizei das Recht, den falsch geparkten Wagen entweder umzusetzen oder abschleppen zu lassen.

Vor allem in den Städten wie Heilbronn sind Parkplätze Mangelware und das führt dazu, dass viele Autofahrer in Einfahrten oder eben in der zweiten Reihe stehen. Falls ein fremder Wagen vor der Garage oder in der Einfahrt steht, gerade wenn ein wichtiger Termin ansteht, dann sollte man sich umgehend Hilfe durch die Polizei oder das Ordnungsamt holen. Mindestens fünf Minuten Wartezeit sind jedoch vertretbar. Durch Hupen auf sich aufmerksam zu machen, ist allerdings keine gute Idee, denn nach der Straßenverkehrsordnung ist das nur erlaubt, wenn eine Gefahr droht.

Verwarnungsgelder und Schadensersatzansprüche

Viele Autofahrer, die durch einen Falschparker behindert werden, haben unter Umständen Anrecht auf Schadensersatz. Wenn ein beruflich wichtiger Termin keine Zeit mehr lässt, muss der Zugeparkte in ein Taxi oder in öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und kann anschließend gegen den Verursacher Schadensersatzansprüche anmelden. Platzt aufgrund des falsch geparkten Autos nicht nur der Termin, sondern dazu noch ein lukratives Geschäft, dann wird es für den Falschparker richtig teuer.

Parkt ein Auto in einer sogenannten Sperrzone, dann ist im Normalfall ein Verwarngeld von 25,- Euro fällig. Das gilt übrigens auch, wenn eine Zufahrt widerrechtlich zugeparkt wird. Handelt es sich hingegen um die Ausfahrt der Feuer- und Rettungswache, dann steigt das Bußgeld auf 65,- Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Taucht der Fahrer nicht auf oder kann nicht ermittelt werden, wird konsequent abgeschleppt und diese Kosten muss der Falschparker ebenfalls übernehmen.

Was tun, wenn der Wagen vorne und hinten zugeparkt wurde?

Vielleicht war die Parklücke am Straßenrand am Abend ja noch groß genug, in der Nacht wurde der Wagen dann aber sowohl von vorne als auch von hinten durch Falschparker blockiert. In diesem Fall sollte der Fahrer des zugeparkten Wagens nicht lange zögern, sondern sofort die Polizei verständigen, die die beiden Fahrer ermittelt. Bringt das jedoch nicht den gewünschten Erfolg, dann werden die beiden Falschparker abgeschleppt, da letztendlich nicht mehr festgestellt werden kann, wer die Schuld trägt, wenn der Wagen nicht mehr aus der Parklücke kommt. Demjenigen, der zugeparkt wurde, ist es wahrscheinlich auch völlig egal, denn neben den Kosten für das Abschleppen müssen die beiden Falschparker jeweils ein Bußgeld von bis zu 15,- Euro bezahlen.

Was tun, wenn der private Parkplatz zugeparkt wurde?

Viele Anwohner in der Stadt haben einen Parkplatz mit Ausweis und zahlen für diesen Parkplatz. Umso ärgerlicher ist es, wenn ein anderes Auto auf diesem privaten Parkplatz steht. In diesem Fall können die Polizei und das Ordnungsamt nur den Fahrzeughalter feststellen, den Abschleppdienst muss der Zugeparkte selbst beauftragen und zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Derjenige, der den privaten Parkplatz bezahlt, sollte jedoch auf keinen Fall seinerseits den Falschparker zuparken. Dieses Vorgehen würde den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, und zwar selbst dann, wenn der Falschparker zu Unrecht auf dem gemieteten privaten Parkplatz steht.

Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen Parken und Halten?

Wann wird Halten zum Parken und wann darf man halten, um auf etwas zu warten? Bei dieser Frage steckt der berühmte Teufel im Detail. Nach dem Gesetz ist Halten eine „vom Fahrer selbst gewollte Fahrtunterbrechung“, entweder auf der Fahrbahn oder auf dem Seitenstreifen. So etwas kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Fahrer andere Fahrgäste ein- oder aussteigen lässt. Ein unfreiwilliger Stopp gilt daher nach der Straßenverkehrsordnung nicht als Halten. Der Autofahrer hält streng genommen nicht an, wenn er an einer roten Ampel oder an einem Bahnübergang mit geschlossenen Schranken steht, das gilt laut Straßenverkehrsordnung als warten.

Geht es um das Thema Parken, dann gilt die sogenannte Drei-Minuten-Regel. Alle, die ihr Auto für mindestens drei Minuten verlassen, haben den Wagen geparkt. Wer sein Auto für weniger als drei Minuten verlässt, aber in Sichtweite bleibt, sodass er bei Bedarf einsteigen und wegfahren kann, der parkt nicht, sondern hält nur an.

Was kostet der Abschleppdienst?

Kann ein Falschparker von Polizei oder Ordnungsamt nicht ermittelt werden, dann wird der Abschleppdienst gerufen. Wie viel das Abschleppen eines Falschparkers kostet, ist immer von der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune abhängig, außerdem spielen bei den Kosten fürs Abschleppen noch die Uhrzeit und der Wochentag eine wichtige Rolle. Deutlich günstiger ist es, wenn der Wagen nur umgesetzt wird, dabei wird der Falschparker auf einen freien Platz in der Nähe geschoben. Zu den eigentlichen Kosten für den Abschleppdienst kommen noch die örtlichen Verwaltungsgebühren und das Bußgeld hinzu. Falls der Falschparker zurückkommt, wenn sein Auto bereits am Haken des Abschleppdienstes hängt, muss er trotzdem die An- und Abfahrt bezahlen.

Immer mehr Bürger melden Abschleppdiensten oder dem Ordnungsamt Falschparker

Vor allem die Bürger in den Städten haben es satt, stundenlang nach einem freien Parkplatz zu suchen, während andere sich hinstellen, wo sie wollen. Daher zücken immer mehr Bürger das Smartphone, machen ein Beweisfoto und schicken das Ganze dann schnell per Mail an das Ordnungsamt. Die Kommunen freut es, denn so bringen die Falschparker Geld in die Gemeindekassen.